AGB


Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für den BE KIND® Online-B2B-Store – gültig ab 01. Oktober 2023
Allgemeines
Annahme und Abwicklung der Bestellungen erfolgen ausschließlich zu unseren Allgemeinen
Verkaufs- und Lieferbedingungen.
BE-KINDTM
Um die einwandfreie Produktqualität sicherzustellen, muss der Temperaturbereich zwischen
5°C – 22°C im Lager- und Transportbereich liegen.
Restlaufzeit: Alle Produkte werden mindestens mit folgenden Restlaufzeiten ausgeliefert:
119 Tage für BE-KINDTM
Transport
Die Lieferung ist kostenfrei, wenn der Gesamtauftrag mindestens zwei Versandeinheiten beinhaltet.
Erreicht der Gesamtauftrag nicht die Frachtfreigrenze, wird für jede Einzelbestellung des Gesamtauftrages eine Beteiligung an den Lieferkosten in Höhe von € 5,- in Rechnung gestellt.
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für den BE KIND® Online-B2B-Store– gültig ab 01. Oktober 2023
- 1 Auftragserteilung, Vertragsinhalt
(1) Für die gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer gelten die für das
jeweilige Produktsegment anwendbaren, auf den produktspezifischen Preislisten abgedruckten
Besonderen Verkaufsbedingungen sowie diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen,
soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist. Der Käufer erkennt diese
Bedingungen spätestens durch die teilweise oder gänzliche Abnahme der gelieferten Ware an.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil,
wenn dieser einen Auftrag zu seinen Bedingungen bestätigt und wir dem nicht ausdrücklich
widersprechen oder wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Käufers die
Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen,
das Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt
darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(2) Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend, d.h. sie stellen lediglich die Aufforderung an
den Käufer dar, eine Bestellung aufzugeben. Aufträge des Käufers werden für uns erst mit unserer
Annahme verbindlich, die auch durch Lieferung oder Rechnungserteilung erfolgt.
(3) Nebenabreden oder spätere Änderungen jeder Art bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
(4) Aus Gründen der Frische- und Qualitätssicherung für unsere Produkte behalten wir uns vor, Aufträge
nicht anzunehmen, die über den durchschnittlichen Bedarf für den Zeitraum einer Normalbelieferung
oder einer Promotion hinausgehen, der sich aus dem planmäßigen Belieferungsrhythmus ergibt.
Bei Aufträgen, die über diesen genannten Bedarf hinausgehen, ist unsere Belieferung freibleibend.
- 2 Lieferung
(1) Unsere Lieferungen erfolgen in der Bundesrepublik Deutschland auf unsere Kosten an die
vom Käufer genannte Lieferadresse, es sei denn, diese liegen unter der in den Besonderen
Verkaufsbedingungen genannten Frachtfreigrenze. In diesem Fall gelten die Regelungen der
Besonderen Verkaufsbedingungen.
(2) Wir sind zur Lieferung von Teilmengen berechtigt, soweit sie zumutbar sind.
(3) Palettenanlieferung ist bei Normalware nur auf Euro-Format-Paletten (800 x 1.200 mm) möglich.
Euro-Pool-Paletten sind bei Anlieferung unverzüglich Zug um Zug gegen Paletten in gleicher
Qualität zu tauschen. Es werden ausschließlich tauschfähige Paletten in gleicher Qualität gemäß
des UIC Kodex 435-2 (4) akzeptiert. Treten beim Tausch Verzögerungen ein, so gelten die
jeweiligen Verzögerungsgebühren des DB Pools. Soweit wir mit einem Palettenlogistikdienstleister
zusammenarbeiten, erfolgt abweichend von vorstehenden Sätzen 2 und 3 kein unverzüglicher
Palettentausch bei Anlieferung. Der Käufer ist in diesem Fall bei Anlieferung von Ware auf Paletten
verpflichtet, dem Frachtführer einen Palettenschein auszustellen, auf dem Anzahl und Qualität der
angelieferten Paletten vermerkt sind. Die Anzahl der auf dem Palettenschein vermerkten Paletten
in der vermerkten Qualität muss dem Palettenlogistikdienstleister durch den Käufer wieder zur
Verfügung gestellt werden. Bei Anlieferung von Ware auf Mietpaletten ist sicherzustellen, dass nach
dem Transfersammelsystem gearbeitet wird und die Anzahl der Mietpaletten, die angeliefert werden,
der Vermietungsfirma vertragsgemäß wieder zur Verfügung gestellt werden. Beschränkungen der
Stapelhöhe und abweichende Palettenvorschriften werden nicht akzeptiert.
(4) Die Angabe des Lieferdatums erfolgt nach bestem Ermessen auf der Grundlage der jeweiligen
Lieferlage. Die Angaben sind nur als annähernd zu betrachten, sofern nicht zusätzlich eine schriftliche
Lieferzusage für einen fixen Termin erfolgt.
(5) Gegenüber Kaufleuten bleibt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten.
(6) Im Falle einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, bei
begründeten Zweifeln an der zukünftigen Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft des Käufers sowie bei
Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers sind wir ungeachtet
weiter gehender Ansprüche während dieser Zeit berechtigt, weitere Lieferungen zu verweigern,
ohne dass dem Käufer hieraus irgendwelche Rechte erwachsen.
(7) Höhere Gewalt sowie sonstige nicht von uns zu vertretende Ereignisse, die die Lieferung in
unvorhersehbarer Weise unmöglich machen, erschweren oder behindern, berechtigen uns, von
dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder nach unserer Wahl die Lieferung bis zur
Beseitigung des Hindernisses zu verschieben. Bei lediglich kurzfristigen Störungen ist der Rücktritt
ausgeschlossen. Behinderungen sind insbesondere behördliche Maßnahmen, Krieg, Unruhen,
Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen sowie Störungen der Rohstoff- und Energieversorgung,
der Zulieferungen oder des Transportwesens. Schadensersatzansprüche seitens des Käufers sind
ausgeschlossen.
- 3 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Die Rechnungserteilung erfolgt auf der Grundlage der am Tage der Lieferung gültigen Preisliste.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug netto Kasse fällig.
Wechsel und Schecks werden nicht entgegengenommen.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen
wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit diese Gegenansprüche des Käufers unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind.
(5) Unsere Mitarbeiter sind nicht zum Inkasso berechtigt.
(6) Haben wir der Einschaltung eines Inkassokontors zugestimmt, so erlischt die Zahlungsverpflichtung
des Käufers nicht mit der Zahlung an das Kontor, sondern erst mit Zahlungseingang bei uns.
(8) Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, ihm für die Dauer des Verzuges Zinsen in
Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung weiter
gehenden Schadens bleibt vorbehalten.
- 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher, auch künftiger Forderungen
aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das
vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.
(2) Der Käufer darf die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen
Geschäftsbedingungen veräußern, solange er nicht mit seinen uns gegenüber bestehenden
Verpflichtungen in Verzug ist und solange sich seine Vermögens verhältnisse nicht wesentlich
verschlechtern. Sämtliche aus der Warenveräußerung entstehenden Forderungen, einschließlich
etwaiger Sicherheiten, tritt der Käufer hiermit in Höhe unserer Kaufpreisforderung an uns ab. Erfolgt
die Veräußerung zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren oder im Zusammenhang
mit anderen Leistungen, gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des
Wertes der Vorbehaltsware.
(3) Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen,
solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir sind berechtigt, diese
Ermächtigung zu widerrufen, Dritte von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen
selbst einzuziehen, sobald der Käufer mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät oder in seinen
Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung eintritt. In diesem Fall können wir
verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt,
alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den
Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nur
dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.
(4) Der Käufer ist zur sachgemäßen Behandlung der Vorbehaltsware verpflichtet. Die Verpfändung
oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware an Dritte ist ausgeschlossen. Bei Pfändungen
hat der Käufer ausdrücklich auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen und uns unverzüglich zu
benachrichtigen.
(5) Der Käufer gestattet uns hiermit unwiderruflich den jederzeitigen Zutritt zu seinen Geschäftsräumen
sowie zu seinen Lagern zur Feststellung der in unserem Eigentum stehenden Waren. Erfüllt der
Käufer seine Verpflichtungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsverbindungen nicht, so
sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware jederzeit an uns zu nehmen. Das Gleiche gilt, wenn eine
wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers eintritt oder droht.
(6) Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherung unsere Gesamtforderung
gegenüber dem Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur
Freigabe von Sicherheiten, die wir auswählen werden, verpflichtet.
- 5 Mängelhaftung
(1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften,
soweit nachfolgend und in § 6 nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die
gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress
gem §§ 478, 479 BGB); die Haftung auf Schadensersatz besteht jedoch auch in diesem Falle
ausschließlich im Rahmen des § 6.
(2) Bei Lieferung erkennbare Mängel und Beschädigungen der Ware oder Verpackung sowie
Mengenabweichungen und Fehllieferungen sind dem abliefernden Spediteur bei Warenempfang
auf unserer Lieferquittung zu vermerken und uns daneben unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, können aus solchen Mängeln keine Ansprüche gegen
uns hergeleitet werden.
(3) Bei jeder Mängelrüge steht uns das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Ware
in unverändertem Zustand zu.
(4) Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen den Käufer nicht zur Beanstandung der weiter
gehenden Lieferung, sofern die Brauchbarkeit der Gesamtlieferung nicht unzumutbar eingeschränkt
ist.
(5) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, beschränkt sich der Nacherfüllungsanspruch des Käufers auf
Ersatzlieferung. Schlägt die Ersatzlieferung fehl oder ist sie innerhalb angemessener Frist nicht
möglich oder verstreicht eine vom Käufer gesetzte angemessene Frist, ohne dass der Mangel
behoben ist, oder wird die Mängelbeseitigung schuldhaft verzögert, so kann der Käufer nach seiner
Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen.
(6) Der Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) beim Käufer berechtigt den Käufer nicht zur
Rückgabe der Ware oder zur Geltendmachung anderer Ansprüche wie Nacherfüllung, Rücktritt oder
Minderung.
(7) Der GTIN-Code oder die Darstellung als Strich-Code auf unseren Produkten bedeutet nur die
Zuordnung zur Globalen Artikelnummer. Die Nichtlesbarkeit des Codes berechtigt nur dann zu
einer Mängelrüge, wenn die nach dem jeweiligen Stand der Technik hinnehmbare Fehlerquote
überschritten wird und dies auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits beruht. Es gelten in
diesem Zusammenhang die entsprechenden Regelungen der GS1-Germany.
(8) Soweit Angaben über die zu liefernde Ware Vertragsbestandteil werden, enthalten sie nur insoweit
eine Beschaffenheits-, Haltbarkeits- oder sonstige Garantie, als wir eine solche Garantie ausdrücklich
übernehmen. Die Übernahme einer Garantie ist nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.
- 6 Haftung
(1) Soweit die getroffenen Vereinbarungen keine abweichenden Regelungen enthalten, sind alle
Schadensersatzansprüche des Käufers (z.B. aus Nichterfüllung, Unmöglichkeit, sonstigem
Ausschluss der Leistungspflicht, Verzug, Sachmängeln, Rechtsmängeln, Verletzung von vertraglichen
Pflichten, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, Ausgleich unter Gesamtschuldnern,
unerlaubter Handlung und Delikt etc.) gegen uns sowie gegen unsere gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Die Haftungsausschlüsse gelten jedoch nicht für Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die von uns, unseren gesetzlichen
Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden, für sonstige
Schäden, die von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht werden, sowie für Schäden wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Wesentliche Vertragspflichten sind die Verpflichtung zur Lieferung einer mangelfreien Sache sowie
Obhuts- und Schutzpflichten, auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(2) Unsere Haftung ist, außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie von Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auf den vertragstypischen, voraussehbaren
Schaden begrenzt.
(3) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die
persönliche Schadens ersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
(4) Die Begrenzungen nach diesem § 6 gelten auch, soweit der Käufer anstelle eines Anspruchs auf
Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.
(5) Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- 7 Datenschutz
Wir sind berechtigt, Daten des Käufers für die Zwecke der Durchführung der Geschäftsbeziehungen zu
speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln. Näheres ist der Mars Datenschutzerklärung zu entnehmen,
die auf https://www.mars.com/privacy-policy-germany zur Verfügung steht.
- 8 Gerichtsstand, Rechtswahl
(1) Erfüllungsort für Warenbestellungen ist dasjenige Werk/Lager an dem wir die bestellte Ware an den
Transporteur übergeben, sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(2) Beiderseitiger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Beziehungen zwischen uns und dem
Käufer ist Verden, wenn der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an einem anderen gesetzlich zuständigen Gerichtsstand
zu verklagen.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
(CISG) ist ausgeschlossen.
- 9 Schlussbestimmungen
Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag
eine Regelungslücke aufweisen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle
der unwirksamen oder fehlenden Vereinbarungen soll diejenige rechtlich wirksame Regelung gelten, die
dem gewollten, wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt bzw. die die Vertragsparteien nach dem
Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten.
Mars GmbH • Biberger Strasse 18 • 82008 Unterhaching
Telefon +49(0)89 665 10-0 • Telefax +49(0)89 665 10-309
GLN 4008429000003
Sitz der Gesellschaft: Verden (Aller) • Amtsgericht Walsrode, HRB 121589
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